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Demokratieanleitung Für eine erfolgreiche Demokratieanwendung ist die Kenntnis ihrer Funktionalität unerläßlich. In einer Volksherrschaft gelingt die Herrschaft über sich, in dem niemand dem Anderen gleichgültig gegenüber ist, daher die verschiedenen Subjekte sich in ihren Tun einig werden. Da menschliches Zusammenleben stets Wechselwirkung ist, so ist auch jede Gemeinschaft das Produkt stetiger Wechselwirkung, welche als Liebe, das Wohlgefallen am Wohl des Mitmenschen, bzw. Gemeinschaftsgenossen, vorliegt. Das Wohl oder Glück des Volksgenossen ist sein Bedürfnis und Meinung, welchen man als freundschaftlicher Geselle nicht im Wege steht, sondern selbst das Bedürfnis hat, das Bedürfnis des Anderen zu befriedigen. Dies setzt eine umfassende Akzeptanz andersartiger Meinungen voraus, und den unbedingten Willen, eine andersartige Ansicht und Meinung zu verstehen, um nicht hieraus ihm eine böse Absicht unterstellen zu müssen. Die Gemeinschaft, durch Freundschaft und Liebe zusammengehalten, bedeutet das beide Gemeinschaftsgenossen, so groß die Unterschiede in ihren Meinungen und Ansichten auch seien mögen, doch stets darauf gerichtet sind, dem jeweils anderen Gutes zu tun, und wenn man diese Fremdansichten nicht versteht und erkennt, kann man in diesen nur Böses erblicken. Was man einander versteht, kann auch überzeugend widerlegt werden, denn um das Gute zu erkennen, was der Andere mir zu tun gedenkt, läßt in einen freundschaftlichen Gespräch schnell eine Einigung erzielen, denn hierin fällt das gegenseitige Erkennen der Notwendigkeit, durch Verzicht der eigenen Ansicht und Akzeptanz anderer Ideen, wenn der Andere meine Meinung und Ansicht ebenso akzeptiert. Da es hier also nicht um gesellschaftliche Profite oder Gewinnmaximierungen geht, sondern um Gemeinschaftliche Bedürfnisse, ist jeder auch bereit auf diese seine eigene Meinung zu Gunsten einer anderen Ansicht zu verzichten, da diese seine Meinung ja nur das Ziel wie des Anderen hatte, nämlich das Wohl des jeweils Anderen zu produzieren, und somit letztlich das Wohl der gesamten Gemeinschaft herzustellen. Diese gemeinschaftlich entstandenen Gebote bringen eine Kultur hervor, welche als Staat die Gebote zum Gesetz erheben und hierdurch das Volk über sich selbst herrschen läßt. Als direkte Volksherrschaft ist diese frühe Form des Staatsbürgerlichen Verbandes eine Thinggesellschaft, welche näher betrachtet, aus vielen verschiedenen Meinungen und der einen Meinung eines Redners gegenübersteht. Die Vielen – das Volk – und der Redner erkennen und akzeptieren im Thing gegenüber die jeweils verschiedenen Ansichten und Meinungen, erkennen ferner den Guten Willen des Gegenübers das Wohl des jeweils Anderen zu wollen, bzw. am Wohl der Gemeinschaft interessiert zu sein. Da es nun so nicht schwer fällt auf eigene Ansichten zu verzichten, z.B. in der Erkenntnis, das sie dem Wohl des Ganzen nicht förderlich erscheinen, wird ein gegenseitig wechselwirkendes widerlegen und überzeugen die Einigkeit in der Herstellung eines kulturellen Gebotes und Gesetzes entstehen. Ist eine gemeinschaftliche Entscheidungsfindung wie oben beschrieben nicht mehr möglich, so stehen sich innerhalb der Gemeinschaft mehrere einzelne Untergemeinschaften, etwa Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Landschaften, Religionen, sowie Parteien und Verbände, gesellschaftlich gegenüber. Da bei gesellschaftlichen Interesse nicht mehr das Wohl des Anderen, sondern nur das eigene Wohl im Blickpunkt steht, kommt es zum Streit, Kampf und Krieg um bestimmte Rechte. Und da es in diesen gesellschaftlichen Streit auch kein gegenseitiges Verstehen der anderen Meinungen und Ansichten vorkommt, kann es auch kein wechselwirkendes Widerlegen und Überzeugen geben. Um einen gewaltsamen Kampf zwischen den Streitparteien zu vermeiden, ist es förderlich, wenn eine Mehrheit von potentiellen Gewalttätern einer Minderheit von potentiellen Gewalttätern drohend gegenübertritt, und die Minderheitsmeinung zur Akzeptanz der Mehrheitsmeinung zwingt. Dieser gesellschaftliche Krieg ist die Demokratie, und steht der Aristokratie, daher einer Minderheit mit Bewaffnungsmonopol gegenüber. Nun ist die Demokratische Entscheidungsfindung der Aristokratischen moralisch überlegener, aber in keiner dieser Formen ist die Entscheidung dem Wohl des Volkes dienend oder gar vernünftig. Vernunft heißt ja den Verstand zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen, und gegebenenfalls auch zu dessen Wohl auf die eigene Ansicht zu verzichten, wenn man die Ansicht des Gemeinschaftsgenossen verstanden, akzeptiert und sich überzeugen lassen hat. Was im Thing noch konkrete Stimmen waren sind in der Demokratie abstrakte lautlose Stimmen eigensinniger Individuen. Um die potentiell gewaltbereite Mehrheit in einer demokratischen Entscheidungsfindung zu ermitteln bedient sich der Demokrat einer Wahl, worin der Wahlgegenstand zur Abstimmung unter das Volk geworfen wird. Besteht die Wahl aus Wählern, Wahlgegenstand und Stimmen, so hat der Demokrat die Möglichkeit diese drei Komponenten durch seine eigene Auswahl zu beeinflussen. Durch den Preis der Wählerstimme werden die Wähler sortiert und erwählt Abstimmen zu dürfen. Die Wahlrechtsvergabe erwählt den zur Wahl berechtigten aus. In Preußen und Sachsen bis 1918 war dies das Steueraufkommen (Dreiklassenwahlrecht) und Frauen waren nicht erwählt wählen zu dürfen. Die BRD wählt alle Bürger über 18 aus wählen zu dürfen. Der Kandidat ist in der BRD das Produkt der Wahlen innerhalb der Parteien, wo diese die Listenplätze festlegen. Der Wahlgegenstand, nennen wir ihn EU Verfassung, kann beispielsweise hier gewählt und dort nicht gewählt werden, jeweils nach Gutdünken des Demokraten. Er kann auch solange Wählen lassen bis ihm das Ergebnis gefällt, und hört danach plötzlich mit den Wahlen hierzu auf. Die Auswahl der Wählerstimmen kennt man hierzulande als Mindestbeteiligung und 5% Klausel. Durch die direkt demokratische Entscheidung der Wähler erhält der Demokrat seinen Willen, und es entsteht im Handlungsmittel Staat ein Gesetz zu seinen Gunsten, mit dem er sich Mehrrecht und Mehreigentum erzeugt. Er verwendet also als Privatperson den Staat als Knecht und Maschine um sich Sonderrechte zur Machtvergrößerung zu beschaffen. Der Demokrat kann sich nun aber diesen Handlungsapparat über einen längeren Zeitraum aneignen, sich hierfür als Kandidat wählen zu lassen, und oder legt seine Mehrheit aus potentiellen Gewalttätern mit anderen gewählten Kandidaten zu einer Fraktion in einen Parlament zusammen. Wie bereits erwähnt kann der Demokrat im Parlament das Volk abstimmen lassen oder nicht. Er kann es auch solange Abstimmen lassen bis das gewünschte Ergebnis vor ihm liegt und hört danach mit weiteren Abstimmungen zu diesem Wahlgegenstand auf. Das mehrfache Abstimmen nützt aber nur wenn sich die Meinung des Volkes bis dahin änderte, und der Demokrat kann nun diese Meinungen durch Presse und Medien beeinflussen. Über die Medien wird ein Streit zwischen Meinung A und B in Szene gesetzt, wobei es nur darum geht die Meinung C nicht ins öffentliche Bewußtsein treten zu lassen. Des weiteren kann eine angebliche Mehrheit der Meinung A propagiert werden, dessen Zweck es ist, den Medienkonsumenten mit der Meinung B klar zu machen in der Minderheit zu sein, wodurch er eher bereit ist zur Meinung A umzuschwenken. Nicht der Journalist hat die Schere im Kopf, sondern die Presse installiert dem Leser eine solche, in dem eine Meinung vollkommen abstrakt als Übel, Böse und Krank propagiert, den Leser nicht nur gegen die Vertreter einer solchen Meinung aufhetzt, sondern deren Vertreter Angst einflößt eine solche Meinung zu äußern. Man sieht freilich schon das diese Mechanismen noch nicht einmal auf Zensur und Verfolgungsmittel angewiesen sind, wenngleich sie bei besonders mutigen Bürgern, aus eigener Furcht, Strafverfolgungsmittel einsetzen. Aristokratie ist Herrschaft der Minderheit über die Mehrheit, und Demokratie die Herrschaft der Mehrheit über die jeweilige Minderheit, welche in dieser Form nun Knechte sind. Herrschaft bedeutet aber das ein Herr dem Knecht einen ausdrücklichen Befehl gibt, und der Knecht darin auch seinen Herrn erkennt. Herr und Knecht sind beide Unfrei, da der Herr mit Zunahme seiner Knechte, ebenso von seinen Knechten umsomehr abhängig wird. Der Medienkonsument im Demokratischen System meint nun aber das jene Presse und Medien vollkommen objektiv und unabhängig sei, und glaubt darin eine freie demokratische Entscheidung getroffen zu haben. Die Manipulation und Beeinflussung des demokratischen Medienapparates ist jedoch ein System jenseits von Herrschaft und Knechtschaft, da der Medienkonsument weder einen Herrn darin kennt, sein Ziel verborgen bleibt, und der demokratisierte Bürger viehartig gelenkt und gesteuert wird. Wir schlußfolgern daher, es bei der Medienkratie mit einer Hirtschaft von im verborgenen agierenden Minderheit von finanzstarken Bürgern zu tun zu haben. Die einstigen Herren aus Reichtum, welche sich zu Medienhirten wandelten, werden durch schrittweise Installierung ihrer Vertreter in Parteien und hernach des Staates zu Parteihirten, und nach der Übernahme von Regierungs und Verwaltungsämtern, insbesondere der Nationalbank zu einer Nationverviehenden unheiligen Dreieinigkeit von Medien- Partei- und Finanzhirten. Es sollte daher nicht mehr verwundern warum eroberte Staaten unbedingt in Demokratien mit freier Presse umgewandelt werden sollen, denn dies ist das Fundament der jahweistischen Welthirtschaft. EB08 |
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