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Das demokratische Gefecht R Nach Clausewitz ist das Ziel des Krieges den Willen des Feindes zu brechen, und da sich der Wille der Kriegsparteien durch ihre Streitkräfte äußert, die jeweils andere Streitkraft so zu vernichten, daß der andere den Kampf nicht mehr fortsetzen kann, so ist jeder Kampf das Mittel um im Gefecht mit der eigenen Streitkraft – Arbeitskraft – Kompetenz diese feindliche Streitkraft – Arbeitskraft, sowie Handlungskraft und Kompetenz auszuschalten. Betrachtet man nun diesen Kampf als Ziel, so ist die kampflose Einnahme bestimmter Positionen ein Mittel, um seine Kampfkraft für künftige Gefechte zu steigern. Aber selbst diejenigen Gefechte, welche der Niederwerfung der feindlichen
Streitkraft als
untergeordnete
Glieder ganz eigentlich gewidmet sind, brauchen die Vernichtung derselben
nicht gerade zu ihrem nächsten Zweck zu haben. Wenn man an die mannigfaltige
Gliederung einer großen Streitkraft denkt, an die Menge von Umständen, die
bei ihrer Anwendung in Wirksamkeit kommen, so ist begreiflich, daß auch der Kampf
einer solchen Streitkraft eine mannigfache Gliederung, Unterordnung und Zusammensetzung
bekommen muß. Da können und müssen natürlich für die einzelnen Glieder eine
Menge von Zwecken vorkommen, die nicht selbst Vernichtung feindlicher
Streitkraft sind und dieselbe zwar in einem gesteigerten Maße, aber nur
mittelbar bewirken. Wenn ein Bataillon den Auftrag erhält, den Feind von
einem Berge, einer Brücke usw. zu vertreiben, so ist in der Regel der Besitz
dieser Gegenstände der eigentliche Zweck, die Vernichtung der feindlichen
Kräfte daselbst
bloßes Mittel oder Nebensache. Kann der Feind durch eine bloße Demonstration vertrieben
werden, so ist der Zweck auch erreicht; aber dieser Berg, diese Brücke werden
in der Regel nur genommen, um damit eine gesteigerte Vernichtung der
feindlichen Streitkraft zu bewirken.
Ist es schon so auf dem Schlachtfelde, so wird es noch viel mehr so sein auf
dem ganzen
Kriegstheater, wo nicht bloß ein Heer dem anderen, sondern ein Staat, ein
Volk, ein Land dem anderen gegenübersteht. Hier muß die Zahl möglicher
Beziehungen und folglich der Kombinationen sehr vermehrt, die
Mannigfaltigkeit der Anordnungen vergrößert und durch die sich unterordnende
Abstufung der Zwecke das erste Mittel von dem letzten Zwecke weiter entfernt
werden. Es
ist also aus vielen Gründen möglich, daß der Zweck eines Gefechts nicht die
Vernichtung der feindlichen Streitkraft, nämlich der uns gegenüberstehenden ist,
sondern daß diese bloß als Mittel erscheint. In allen diesen Fällen aber
kommt es auch auf die Vollziehung dieser Vernichtung
nicht mehr an; denn das Gefecht ist hier nichts als ein Abmesser der Kräfte, hat an sich keinen Wert,
sondern nur den des Resultates, d. h. seiner Entscheidung. Ein Abmessen der Kräfte kann aber in Fällen, wo sie sehr ungleich sind, schon durch das bloße Abschätzen erhalten werden. In solchen Fällen wird auch das Gefecht nicht stattfinden, sondern der Schwächere gleich nachgeben. Carl von Clausewitz, Vom Kriege Die bloße Demonstration einer qualitativen oder quantitativen Übermacht wirkt, eine Niederlage wahrscheinlichmachend, auf einen schwächeren Gegner, so daß ein mögliches Gefecht von diesen von vornherein gemieden wird. Ein solches mögliches Gefecht wirkt daher bereits wie ein wirkliches Gefecht, da der Kampfplatz vom Feind geräumt wird, und seine Streitkraft auf diesen Punkt nicht mehr zum Einsatz kommen kann. Ist
der Zweck der Gefechte nicht immer die Vernichtung der darin begriffenen
Streitkräfte, und kann ihr Zweck oft sogar erreicht werden, ohne daß das
Gefecht wirklich stattfindet, durch seine bloße Feststellung und die daraus
hervorgehenden Verhältnisse, so wird es erklärlich, wie ganze Feldzüge mit
großer Tätigkeit geführt werden können, ohne daß das faktische Gefecht darin
eine namhafte Rolle spielt. Daß
dem so sein kann, beweist die Kriegsgeschichte in hundert Beispielen. Wie
viele von diesen Fällen die unblutige Entscheidung mit Recht gehabt haben,
d.h. ohne inneren Widerspruch, und
ob einige daher entspringende Berühmtheiten die Kritik aushalten würden, das
wollen wir dahingestellt sein lassen, denn es ist uns nur darum zu tun, die Möglichkeit eines solchen kriegerischen
Verlaufes zu zeigen. Wir
haben nur ein Mittel im Kriege, das Gefecht, was aber bei der
Mannigfaltigkeit seiner Anwendung uns in alle die verschiedenen Wege hineinführt, die die Mannigfaltigkeit der Zwecke zuläßt, so daß wir nichts gewonnen zu haben scheinen; so ist es aber nicht, denn von dieser Einheit des Mittels geht ein Faden aus, der sich für die Betrachtung durch das ganze Gewebe kriegerischer Tätigkeit fortschlingt und es zusammenhält. Streiten sich mehrere Personen um ein Recht, so können sie die Zahl ihrer Anhänger durch eine demokratische Wahl ermitteln, und wissen darin, wer von ihnen die größere oder qualitativ stärkere Zahl von potentiellen Gewalttätern in seinen Reihen stehen hat. Das sich in der Demokratie die Parteien mit der schwächeren Wählerzahl den Stärkeren ergeben und unterordnen ist nur militärisch zu verstehen, da die Zahl der Wählerstimmen bzw. der Kriegsteilnehmer nicht den gescheitesten Verstand noch die vernünftigste Entscheidung repräsentiert, wem ein strittiges Recht zusteht und wem nicht. Demokratie kann so auch als militärische Entscheidung ohne wirkliches Gefecht betrachtet werden, ein mögliches Gefecht, welches als wahrscheinliche Entscheidung das wirkliche Gefecht erübrigt. Sei es der mögliche oder wirkliche Krieg, so ist doch in allen Fällen die Vernichtung feindlicher Streitkräfte als deren Entwertung und Bedeutungsnehmung zu verstehen, denn der Gegner steht stets weder Gemeinschaftlich noch Gesellschaftlich auf der gleichen Stufe. L Erst durch den Kompromiß, womit wir hier zur Politik fortschreiten, stehen sich die ehemaligen Kriegsteilnehmer als gesellschaftliche Verhandlungs- und Austauschpartner gegenüber. Wenn die Ware, das Recht oder die Meinung getauscht wird, stehen beide auf gleicher gesellschaftlicher Stufe, was sie in der Gesellschaft austauschbar macht. Da es jedoch den Handlungssubjekten nur auf das Recht oder die Ware ankommt, ist aber auch jedes Subjekt selbst austauschbar, zwar gleichbedeutend, aber ansonsten keiner wichtiger als der Andere. Im Sozialwesen geht es im Gegensatz zum Kriege nicht um den Vergleich der Streitkräfte, sondern um einen Wertvergleich der Besitzgüter, und wenn Streitkraft letztlich auch nur als militärische Arbeitskraft zu verstehen ist, dann soll das Gut Streitkraft nicht getauscht, sondern vernichtet werden, wodurch es dann auch einen möglichen Wert verliert, wie der Gegner den Wert seiner Streitkraft hierdurch steigert.
Wenn man hier den Krieg als rohen gesellschaftlichen Verkehr, und die Politik als feine Gesellschaft definiert, so doch nur deshalb, weil die rohe Gesellschaft keinen Austausch, aber einen unbedingten Zwang kennt, und dies hat auch für die Demokratie zu gelten, welche weder durch Verstand und Vernunft, noch durch Gütertausch gleichberechtigter Handlungssubjekte geleitet ist, da sie als Möglichkeit eines Gefechtes nur eine feine Kriegsform darstellt. Der Rechte und Warentausch fällt ebenso in die Demokratie zurück, sobald sich die Produktionsmittel in wenige Hände konzentrieren und ein kapitalistisches Herr – Knecht Verhältnis entsteht. N Anders als in rohen und feinen Gesellschaften ist das Geben innerhalb von Gemeinschaften seliger als Nehmen, denn man zeigt durch das Geschenk seine Liebe zum Anderen, tut ihn also etwas Gutes zu seinem Wohl, und befriedigt hierdurch, durch das Wohlergehen des Mitmenschen in der Gemeinde, sein eigenes Wohl. Die Wechselwirkung der Liebe ist daher nur Eigennützig im Allgemeinwohl, und nur Gemeinnützig im Eigenwohl. Man stelle sich doch nur eine durch demokratische Prinzipien oder durch politischen Waren und Rechtetausch geleitete Familiengemeinschaft vor. Die Familie als Gemeinschaft wäre hierdurch unmittelbar in verschiedene Gemeinschaften, bzw. Individuen zerfallen, welche sich von nun ab gesellschaftlich gegenüberstehen. Das Recht im Kriege ist der Zwang, und in der Politik die Intoleranz. In der Gemeinschaft und Liebe ist das Recht eine Toleranz, jedoch nur gegenüber den Gemeinschaftsgenossen, weil die jeweils fremden Gemeinschaften diskriminiert werden müssen, ansonsten wäre die eigene Gemeinschaft gegenüber den anderen Gemeinschaften weniger geliebt, austauschbar und mit Anderen gleichgültig. Die Gesetzgebung in Krieg und Demokratie (Klassenkämpfe, Bürgerstreit) beruht rein auf Gewalt und angedrohter Gewalt, im Politischen auf den Austausch von Rechten, was heißt, das hier jeder Recht bekommt sobald er auch auf ein Recht von sich verzichtet und es im politischen Forum anbietet. In einer von Liebe umspannten Gemeinschaft schaut man wie man einen Volksgenossen helfen kann sein Wohl herzustellen. Man ist daher gezwungen den Anspruch des Volksgenossen zu verstehen, wie er den Meinigen verstehen muß, und allein dieses gegenseitige Verständnis wird eine Entscheidung von Vernunft produzieren. EB08 |
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